Gesetz über digitale Dienste

1. Plattformklassifizierung nach dem Gesetz über digitaleDienste

„Nuclei“ betreibt eine Online-Plattform im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetzüber digitale Dienste).

Nuclei ist nicht als eine sehr große Online-Plattform (VLOP - Very Large Online Platform) odereine sehr große Online-Suchmaschine (VLOSE - Very Large Online Search Engine)ausgewiesen, da unsere geschätzte durchschnittliche Anzahl monatlich aktiver Empfänger inder Europäischen Union deutlich unter dem Schwellenwert liegt (45 Millionen Nutzer).

Nuclei bewertet seine durchschnittlich, monatlich aktiven Empfänger mindestens einmal alle 12Monate neu und wird diese Seite aktualisieren, wenn sich die Klassifizierung ändert.

2. Monatlich aktive EU-Empfänger

Nuclei wird die Schätzung der monatlich aktiven Nutzer in der Europäischen Union auf dieserSeite veröffentlichen (sobald ausreichende operative Daten verfügbar sind).

Hierbei handelt es sich um eine Schätzung, die auf den Daten, die „Nuclei“ derzeit zurVerfügung stehen, und den begrenzten Leitlinien des DSA basiert. Diese Schätzung muss imRahmen des Gesetzes über digitale Dienste veröffentlicht werden und sollte nicht für andereZwecke verwendet werden. Die Methoden zur Schätzung der durchschnittlichen monatlichenEmpfänger, wie sie im Gesetz über digitale Dienste definiert sind, erfordern ein erhebliches Maßan Urteilsvermögen und Design-Inputs, unterliegen Daten und anderen Einschränkungen undsind naturgemäß mit statistischen Abweichungen und Unsicherheiten behaftet.


3. Begründung

Wenn Nuclei Inhalte einschränkt oder entfernt oder einen Nutzer sperrt, stellen wir derbetroffenen Partei zum Zeitpunkt der Maßnahme eine Begründung zur Verfügung, in der dieEntscheidung, die getroffene Maßnahme, die zugrunde liegenden Fakten und Umstände, dierechtliche oder vertragliche Grundlage, der Einsatz automatisierter Tools und die verfügbarenRechtsmittel erläutert werden.


Falls erforderlich, werden anonymisierte Begründungen an die EU-Transparenzdatenbankübermittelt.

4. Interner Mechanismus zur Bearbeitung von Reklamationen

Nutzer und Unternehmer, die mit einer von Nuclei getroffenen Moderationsentscheidung nichteinverstanden sind, können eine Beschwerde einreichen, indem sie sich an help@gonuclei.com wenden.

Nuclei nimmt Beschwerden unverzüglich zur Kenntnis und bemüht sich, innerhalb einesangemessenen Zeitraums, der von der Komplexität der Beschwerde abhängt, eine begründeteAntwort zu geben.

Nutzer und Unternehmer haben außerdem das Recht, eine außergerichtliche Streitbeilegungoder gerichtliche Rechtsbehelfe nach geltendem EU-Recht und nationalem Recht in Anspruchzu nehmen.


5. Transparenzbericht

Nuclei veröffentlicht gemäß Artikel 15 des Gesetzes über digitale Dienste mindestens einmalpro Jahr einen Transparenzbericht.

Der Bericht gibt einen Überblick über Nucleis Aktivitäten im Bereich der Inhaltsmoderationwährend des betreffenden Berichtszeitraums, über eingegangene Meldungen, durchgeführteoder nicht durchgeführte Moderationsmaßnahmen und damit verbundene Ergebnisse,einschließlich Meldungen von Behörden und Nutzern, und wird auf dieser Webseite zurVerfügung gestellt.

Der Bericht kann auf dieser Webseite heruntergeladen werden.(Nuclei wird seinen ersten Transparenzbericht innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme seinerDienste in der Europäischen Union und danach mindestens jährlich veröffentlichen).

6. Kontakt Details

Gemäß Artikel 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste)benennt Nuclei verschiedene Kontaktstellen für Mitteilungen von zuständigen Behördeninnerhalb der Europäischen Union und für Mitteilungen von Nutzern.

(a) Kontaktstelle für Behörden

Die zuständigen Justiz-, Verwaltungs- oder Regulierungsbehörden der Europäischen Unionkönnen Anordnungen zum Vorgehen gegen illegale Inhalte, Auskunftsersuchen oder andereoffizielle Mitteilungen an die folgende Kontaktstelle richten:

Email:legal@gonuclei.com

Diese Kontaktstelle wird regelmäßig überwacht. Die Mitteilungen können in englischer Spracheerfolgen, sofern das geltende Recht nichts anderes vorschreibt.

(b) Kontaktstelle für Nutzer oder Unternehmer

Nutzer oder Unternehmer können Anfragen, Beschwerden oder Meldungen zu illegalen Inhaltenoder Moderationsmaßnahmen an die folgende spezielle Kontaktstelle richten:

Email:help@gonuclei.com

Nuclei wird diese Kontaktstelle nutzen, um den Nutzern die erforderlichen Begründungen undandere Mitteilungen gemäß Artikel 17 bis 20 des Gesetzes über digitale Dienste zukommen zulassen.

(c) EU-Vertreter

Nuclei Technologies, Unipessoal Lda
Rua Quinta da Lobita Nº 65, 3º A 2775-621 Carcavelos, Portugal

info@gonuclei.com

7. MELDE- UND AKTIONSMECHANISMUS

Nutzer und Dritte können Nuclei über Informationen oder Aktivitäten auf der Plattforminformieren, die sie nach EU-Recht oder nationalem Recht für illegal halten. Meldungen könnenper E-Mail an die für die Nutzer benannte Kontaktstelle übermittelt werden.

Eine Meldung über angeblich illegale Inhalte muss gemäß Artikel 16 des Gesetzes über digitaleDienste die folgenden Elemente enthalten:

(a) eine hinreichend genaue Beschreibung des Inhalts und seines genauen elektronischenStandorts auf der Plattform;
(b) eine Begründung, warum die meldende Person den Inhalt für rechtswidrig hält,einschließlich eines Hinweises auf die geltende Rechtsgrundlage;
(c) den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person;
(d) eine Erklärung, in der bestätigt wird, dass die meldende Person nach bestem Wissen undGewissen davon ausgeht, dass die vorgelegten Informationen richtig und vollständig sind.

Nach Erhalt einer Meldung, die die oben aufgeführten Elemente enthält, muss Nuclei:

(i) den Erhalt gültiger Meldungen unverzüglich bestätigen und die Mitteilung sorgfältig, objektivund unverzüglich prüfen;
(ii) den Zugang zu den Inhalten entfernen oder sperren, wenn die angebliche Rechtswidrigkeitfestgestellt wird;
(iii) eine klare und begründete Erklärung an die meldende Person und den betroffenen Nutzeroder Unternehmer abgeben, in der die rechtliche oder vertragliche Grundlage für die getroffeneMaßnahme oder die Entscheidung, nicht tätig zu werden, angegeben ist;
(iv) die Aufzeichnungen über die Meldung und die daraus resultierende Entscheidung für dennach geltendem Recht vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahren.

Nuclei kann gegebenenfalls Meldungen oder relevante Informationen an die zuständigenBehörden oder an die im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste benanntenvertrauenswürdigen Hinweisgeber weiterleiten.

Meldungen, die offensichtlich unbegründet, missbräuchlich oder unvollständig sind, könnenohne weitere Maßnahmen zurückgewiesen werden. Die wiederholte Einreichungoffensichtlich unbegründeter Meldungen kann dazu führen, dass der meldenden Person dieMöglichkeit genommen wird, weitere Meldungen einzureichen.